Formulare & Services für Versicherte
Was tun im Versicherungsfall? Für unsere Mitglieder bieten wir hier Tipps und Hilfe im Leistungsfall.
Zustimmung zur elektronischen Kommunikation
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, vertragsrelevante Unterlagen per Mail zu erhalten. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, füllen Sie bitte unser Formular aus.
Formular "Zustimmung zur elektronischen Kommunikation"
Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular auf unserer Website hochladen oder per Mail an aenderungen@oebv.com senden.
Leistungsansprüche oder Schaden melden
So melden Sie Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen an
Bei Ablauf der Versicherung oder bei vorzeitigem Ableben des Versicherten wird die Versicherungsleistung erbracht.
Bei schriftlicher Antragstellung teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten mit und unterfertigen Sie diese Angaben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung. Ihre Unterlagen senden Sie an:
Österreichischen Beamtenversicherung, VVaG
Grillparzerstraße 11
1016 Wien
Sie können die unterschriebenen und gescannten Unterlagen auch per E-Mail an service@oebv.com senden.
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit, und wenden Sie sich an einen Standort mit Kundenbetreuung in Ihrer Nähe.
Folgende Unterlagen sind einzuschicken bzw. mitzubringen:
bei Ablauf des Versicherungsvertrages (Erleben)
- der Mitgliedsschein (Original)
- die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Anspruchstellers/der Anspruchstellerin
- ein formloses Schreiben an uns mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) und Unterschrift des Anspruchstellers/der Anspruchstellerin
- das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular Selbstauskunft
bei Rentenversicherungen
- der Mitgliedsschein (Original)
- Angabe eines Pensionskontos (Bank, Bankleitzahl, Kontonummer) in Österreich
- die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Anspruchstellers/der Anspruchstellerin
- das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular Selbstauskunft
bei Ableben des Versicherten
- der Mitgliedsschein (Original)
- eine Sterbeurkunde (Kopie)
- ärztliche oder amtliche Nachweise über die Todesursache
- Angabe des Rechtstitels (z.B.: Verwandtschaftsgrad, Verlassenschaftsbeschluss)
- die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Anspruchstellers/der Anspruchstellerin
- ein formloses Schreiben an uns mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) und Unterschrift des Anspruchstellers/der Anspruchstellerin
- das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular Selbstauskunft
So melden Sie Ansprüche aus der Unfallversicherung an
Nach einem Unfall machen Sie Ihren Anspruch auf Leistung schriftlich bei der ÖBV geltend. Bitte nutzen Sie dafür das Formular für die Unfallmeldung.
Drucken Sie das Formular bitte aus, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück.
Österreichische Beamtenversicherung, VVaG
Grillparzerstraße 11
1016 Wien
Sie können die unterschriebenen und gescannten Unterlagen auch per E-Mail an service@oebv.com senden.
Sie können Ihre Ansprüche schriftlich bei der
Österreichische Beamtenversicherung
Grillparzerstraße 11, 1016 Wien
einreichen oder online direkt an die Wiener Städtische melden:
WIENER STÄDTISCHE: KV-TAGGELDVERSICHERUNG
WIENER STÄDTISCHE: VERDIENSTENTGANGS-/KRANKENGELDVERSICHERUNG
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit und wenden Sie sich an einen Standort mit Kundenbetreuung in Ihrer Nähe.
Senden Sie uns Ihre Aufenthaltsbestätigung per Post, vergessen Sie bitte nicht, die nötigen persönlichen Angaben zu machen und diese mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Persönliche Angaben
- Vor- und Nachname
- Postanschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können
- Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Überweisung
Die Aufenthaltsbestätigung
muss
- den Aufenthaltszeitraum (Verpflegszeit)
- die Daten der Patientin/des Patienten
- und die Diagnose
enthalten.
Folgende Unterlagen sind einzuschicken bzw. mitzubringen
bei Krankenhausaufenthalt
- eine vom Krankenhaus ausgestellte Aufenthaltsbestätigung
bei Kuraufenthalt
- eine von der Kurverwaltung oder vom Gemeindeamt ausgestellte Aufenthaltsbestätigung
- und die Bewilligung Ihrer Pflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass sie einen täglichen Kurkostenzuschuss geleistet hat. Im Falle eines Aufenthaltes in einem kasseneigenen Kurheim genügt die Aufenthaltsbestätigung von dort.
bei Erholungsaufenthalt
- eine vom Gemeindeamt ausgestellte Aufenthaltsbestätigung
- und die Bewilligung Ihrer Pflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass sie einen täglichen Zuschuss geleistet hat. Im Falle eines Aufenthaltes in einem kasseneigenen Erholungsheim genügt die Aufenthaltsbestätigung von dort.
bei Entbindung
- Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses
- oder im Falle einer häuslichen Entbindung die Kopie der Geburtsurkunde
bei Rehabilitations- und Heilstättenaufenthalten
- Aufenthaltsbestätigung, aus der Verpflegszeit und Diagnose hervorgeht.
- Bewilligung Ihrer Pflichtversicherung
Schadensmeldungen für Kfz-, Haushalts- und Eigenheimversicherung können Sie bei Ihrer ÖBV Beraterin oder Ihrem ÖBV Berater durchführen. Sie können den Schaden aber auch direkt online bei der Wiener Städtischen Versicherungs AG melden:
WIENER STÄDTISCHE: SCHADENSFALL
Änderungen zu Ihrem Vertrag
Ihre Namensänderung können Sie online bekannt geben:
Ihre Adressänderung können Sie online bekannt geben:
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Änderungsformular Stundung
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.comoder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Beiträge bequem mit Bankeinzug begleichen
Mit einer Einzugsermächtigung müssen Sie nicht mehr an Ihre Versicherungsbeiträge denken. Sie werden automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Bequemer und einfacher geht es nicht!
Sie haben eine neue Bankverbindung? Dann können Sie uns Ihre neuen Daten mit dem gleichen Formular zukommen lassen. Wir leiten die Änderung umgehend in die Wege.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an service@oebv.com oder per Post an die im Formular angeführte Adresse.
Für Einzugsermächtigungen unserer Tochter ÖBV Selekt bzw. unserer Partner verwenden Sie bitte diese Formulare:
Kfz - Alles rund um Auto und Motorrad
Hier finden Sie das Formular für die Erteilung einer Kfz-Vollmacht zum Ausdrucken.
Hier finden Sie das Formular Kfz-Kaufvereinbarung zum Ausdrucken.
Hier finden Sie den Kfz-Unfallbericht zum Ausdrucken und Ausfüllen.
Kontonummer für Beitragszahlungen
Bei Überweisungen für ÖBV Personenversicherungen verwenden Sie bitte folgendes PSK-Konto:
IBAN-Code: AT95 6000 0000 0701 1250
BIC-Code: BAWAATWW
Für Überweisungen von Kfz,- Haushalts- oder Eigenheimversicherungsprämien nutzen Sie bitte das Konto, das in Ihrer Versicherungsinformation angegeben ist. Falls Sie diese nicht mehr finden, erfragen Sie bitte die jeweilige Kontonummer per E-Mail an service@oebv.com oder telefonisch unter 059 808.
Gebühreninformationen
Die aktuellen Gebühren für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen sind:
Gebühren | Beträge in EUR |
---|---|
Mahngebühr für alle Mahnstufen bei Beitragszahlungsverzug | max. 15,00 |
Beitragszahlung mittels Zahlschein | 0,00 |
nachträgliche Dokumentation oder Änderung des Mitgliedsscheins wegen nachträglicher Vormerkung einer Vinkulierung, Verpfändung oder Abtretung | 15,00 |
Änderung des Inhalts des Mitgliedsscheins (Änderung des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin und/oder der versicherten Person und/oder der bezugsberechtigten Personen, Verlegung von Beginn oder Ablauf oder Hauptfälligkeitstermin für die Beitragszahlung, Einrechnung eines Vorvertrags usw.) | 0,00 |
Ausstellung eines Duplikats- oder Letztstandsmitgliedsscheins, außertourliche Ausstellung einer Wertnachricht bzw. Gewinnbescheinigung | 7,00 |
umfangreiche schriftliche Vertragsauskunft | 15,00 |
Kosten für Fondswechsel, die über die zwölf kostenlosen Fondswechsel pro Kalenderjahr hinausgehen | 1,00 % des Fondsguthabens |
Übertragung von Fondsanteilen anstelle von Geldleistungen | 15,00 je Fonds |
Diese Gebühren sind wertgesichert und verändern sich ab Juli eines jeden Kalenderjahres in demselben Ausmaß, in dem sich der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von der Statistik Austria als Nachfolgeindex verlautbarte Index gegenüber dem 1. Jänner 2007 verändert hat. Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, eine geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebende Gebühr zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die indexkonforme Gebühr zu verlangen.
Darüber hinaus verrechnen wir jene Kosten, die aufgrund pflichtgemäßer Bearbeitung zu Ihrem Versicherungsvertrag durch einen Dritten auflaufen. Das sind beispielsweise Gerichtskosten für die Hinterlegung von Versicherungsleistungen, Kosten für die Beglaubigung und Übersetzung von ausländischen Dokumenten sowie der Einholung von Unbedenklichkeitserklärungen des zuständigen Finanzamts, sollten Versicherungsleistungen an bezugsberechtigte Personen im Ausland ausgezahlt werden.
Finanzamtsbestätigung
Die Vorlage einer Finanzamtsbestätigung ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt notwendig. Deshalb wird Ihnen Ihre Bestätigung nicht automatisch zugestellt.
Wir übermitteln Ihnen selbstverständlich bei Bedarf gerne Ihre Finanzamtsbestätigung. Für 2018 und 2019 füllen Sie dazu bitte unser Formular aus. Für alle anderen Jahre kontaktieren Sie bitte unser Servicecenter unter 059 808 bzw. per Mail unter service@oebv.com.
Hinweis: Ihre Finanzamtsbestätigung für die Krankenzusatzversicherung können Sie direkt bei Wiener Städtische Vienna Insurance Group online anfordern.