Teilnahmebedingungen für unsere Gewinnspiele
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Österreichischen Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden auf sämtliche von der Österreichischen Beamtenversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit („ÖBV“) veranstaltete Gewinnspiele, Ausschreibungen und Auslobungen Anwendung. Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmer:innen diesen Bedingungen zu, ein Widerspruch gegen diese Bedingungen bewirkt den sofortigen Ausschluss an der Teilnahme.
Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos und freiwillig, sie ist insbesondere nicht an den Bezug von Waren oder Leistungen der ÖBV gebunden. Abweichendes kann für einzelne, in einem geschlossenen Kundenkreis veranstaltete Gewinnspiele gelten und wird gesondert bekannt gegeben.
Zur Teilnahme sind ausschließlich Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich zugelassen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Die ÖBV behält es sich vor, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen und Teilnehmer:innen zum Nachweis über die hier oder in den Zusatzbedingungen zum konkreten Gewinnspiel genannten Teilnahmevoraussetzungen aufzufordern. Kommt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer dieser Aufforderung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist die ÖBV berechtigt, diese Person von der Teilnahme auszuschließen.
Die ÖBV ist auch berechtigt, Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen, so sie gegen Strafgesetze, die guten Sitten oder diese Bedingungen verstoßen.
Gewinne
Die konkreten ausgelobten Gewinne werden für jedes Gewinnspiel gesondert bekannt gegeben und sind nicht in bar ablösbar, übertragbar oder in andere Waren austauschbar. Bei Gewinnen in Form eines Gutscheins ist die Auszahlung des Gewinns, der Verkauf oder die Weitergabe des Gutscheins ebenfalls nicht gestattet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine allfällige Versteuerung des Gewinns hat jede Gewinnerin/jeder Gewinner selbst vorzunehmen. Die Zustellung von Gewinnen erfolgt ausschließlich innerhalb Österreichs.
Abwicklung / Gewinnbenachrichtigung
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt zu den jeweils in den Zusatzbedingungen bzw. in der Bewerbung des Gewinnspiels (Ausschreibung) genannten Voraussetzungen, insbesondere innerhalb der dort genannten zeitlichen Rahmen. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und nehmen nicht an dem jeweiligen Gewinnspiel teil, sie gelten auch nicht für andere (etwa gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt veranstaltete) Gewinnspiele der ÖBV.
Die Benachrichtigung von einem allfälligen Gewinn erfolgt per E-Mail, Post oder Telefon durch die ÖBV spätestens 4 Wochen nach Teilnahmeschluss und automatisch. Erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer keine Benachrichtigung, so erhält sie/er auch keinen Gewinn. Allfällige Anfragen von nicht über einen Gewinn verständigte Teilnehmer:innen werden von der ÖBV nicht beantwortet.
Die Gewinne werden unter allen rechtzeitig angemeldeten Teilnehmer:innen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (in der Regel durch Ziehung) ermittelt.
Zusatzregeln
Die im Rahmen der Bewerbung des jeweils konkreten Gewinnspiels genannten Bedingungen (wie etwa Art und Dauer, Teilnahmefristen, Art und Umfang der Gewinne, besondere Teilnahmebedingungen oder -einschränkungen auf bestimmte Personengruppen) gelten als Zusatzregeln und somit gemeinsam mit diesen Bedingungen (als integrierter Bestandteil).
Änderungen der Bedingungen und Zusatzregeln
Die ÖBV behält sich vor, die Bedingungen und Zusatzregeln jederzeit zu ändern, wird dies aber umgehend und in geeigneter Form bekannt geben. Die ÖBV ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, einzelne Gewinnspiele und Verlosungen aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies insbesondere dann, wenn der planmäßige Ablauf durch einzelne Teilnehmer:innen oder Dritte gestört oder verhindert wird.
Urheberrechte und Rechte Dritter
Teilnehmer:innen erklären sich im Falle des Gewinns bereit, von der ÖBV mit Vor- und Nachnamen und Porträt in verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen publiziert zu werden. Die Teilnehmer:innen räumen der ÖBV in diesem Zusammenhang sämtliche Nutzungsrechte an den im Zusammenhang mit der Anfertigung von Bildern im Sinne der geltenden urheberechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein (insbesondere § 16 ABGB, § 78 UrhG und §§ 12 f DSG 2018). Sollte eine Gewinnerin/ein Gewinner nicht in der Lage oder nicht gewillt sein, an solch einer Kommunikationsmaßnahme teilzunehmen oder ihre/seine Zustimmung zurückziehen, ist es der ÖBV nach Belieben und ohne weitere Obligationen und/oder wie auch immer geartete Haftungen erlaubt, eine Ersatzgewinnerin/einen Ersatzgewinner zu bestimmen. Allenfalls bereits an die erste Gewinnerin/den ersten Gewinner übergebene Gewinne (oder Teile davon) sind an die ÖBV nach deren Aufforderung unverzüglich herauszugeben.
Allgemeines / Haftungsausschluss / Rechtswahl / Salvatorische Klausel
Verständigungen an die Teilnehmer:innen erfolgen ausschließlich an die von den Teilnehmer:innen bekannt gegebenen Adressen. Sollten Teilnehmer:innen unter den von ihnen bekannt gegebenen Daten nicht erreichbar sein, geht dies ausschließlich zu deren Lasten.
Die ÖBV übernimmt im Zusammenhang mit Gewinnspielen keine wie auch immer geartete Haftung für technisches Versagen oder jeglichen anderen Grund außerhalb ihrer Kontrolle. Die ÖBV übernimmt keine Haftung für teilweise oder vollständig fehlgeschlagene Datenübertragungen, für Computer-, Telefon-, Kabel-, Netzwerk-, Internet-, Hardware- oder Software-Versagen. Die ÖBV übernimmt weiters keine Verantwortung für Fehlschläge oder Versagen respektive Verfügbarkeit von Verbindungen, die durch Versäumnisse des Internet Service Providers verursacht sind oder waren, oder auch durch Überlastung oder durch unautorisiertes menschliches Verhalten. Die ÖBV übernimmt keinerlei Haftung für das Gewinnspiel. Das Gewinnspiel und die Gewinne werden – soweit gesetzlich zulässig – ohne Gewähr und nach Verfügbarkeit geliefert. Im Fall der Unmöglichkeit der Vergabe der Gewinne aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre der ÖBV liegen oder von dieser beeinflusst werden können, behält sich die ÖBV das Recht vor, den Inhalt der Gewinne zu ändern, wie es die ÖBV als passend und angemessen erachtet.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Weiterführende Informationen
Die ÖBV ist unter nachstehenden Daten erreichbar:
Ihre Daten sind uns wichtig: