Wie funktioniert die Sofortleistung im Todesfall?
Wenn die versicherte Person auf Grund des Unfalls innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall stirbt, entfällt die Sofortleistung.
Hat die versicherte Person eine Sofortleistung erhalten und verstirbt innerhalb eines Jahres ab dem Unfalltag unfallkausal, wird die bereits ausgezahlte Sofortleistung einer etwaigen Leistung für Todesfall angerechnet. Es kommt nur die Differenz zur Auszahlung.
Sollte die Leistung für Todesfall geringer ausfallen als die bereits gezahlte Sofortleistung, kommt es zu keiner Rückforderung der zu viel gezahlten Leistung.