Ich habe keinen Führerschein. Bin ich trotzdem unfallversichert, wenn ich auf meinem eigenen Grund Auto fahre?
Grundsätzlich gilt: Die versicherte Person muss als LenkerIn eines Kraftfahrzeugs die jeweilige kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen, die zum Lenken dieses oder eines typengleichen
Kraftfahrzeugs erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn dieses Fahrzeug nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt wird.
Einfach gesagt: Für einen Unfall beim Fahren ohne Führerschein am eigenen Grund besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung!