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Was ist mit Mitwirkung gemeint?

Von Mitwirkung spricht man, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei einem Unfall oder bei den Unfallfolgen mitursächlich waren. Diabetes z.B. kann den Heilungsverlauf von auch nur kleinen Wunden deutlich hemmen. 

Eine Gutachterin oder ein Gutachter bestimmt den Anteil der Mitwirkung als Prozentwert. Dieser Wert wird vom Versicherer bei der Leistungsberechnung angewendet. Der Wert reduziert somit die Leistungshöhe.

Wir wenden im Rahmen unseres ÖBV Unfallschutzes die Mitwirkung nur bei den Leistungsbausteinen Dauernde Invalidität, Invaliditäts-Vollversicherung, Unfallrente und Todesfall an. Mitwirkungsanteile unter 25 % wirken sich bei uns nicht leistungsmindernd aus.