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Ich habe den Leistungsbaustein Todesfall abgeschlossen. Wie wirkt sich das auf die Sofortleistung aus?

Die Sofortleistung ist NICHT mit der Todesfallsumme begrenzt. 

Sollte ein unfallkausales Ableben innerhalb eines Jahres ab dem Unfalltag eintreten: Eine allfällig bereits ausgezahlte Sofortleistung wird keinesfalls gekürzt, auch wenn die Leistung für den Todesfall geringer ausgefallen wäre.