Muss ich bei der Triebfahrzeugführerklausel 72 Stunden dienstfrei gestellt werden, um eine Leistung zu erhalten?
Kurz gesagt: Nein. Sie erhalten die Leistung der Pauschale auch ohne Dienstfreistellung.
Wann entsteht ein Leistungsanspruch?
Wenn durch das Schienenfahrzeug eine Person getötet oder augenscheinlich schwer verletzt worden ist und der Triebfahrzeugführer/die Triebfahrzeugfüherin dadurch eine posttraumatische psychische Belastungsstörung (PPS) erlitten hat.
Die Pauschale von € 1.000,- soll die Kosten für die deswegen in Anspruch genommene psychologische Betreuung abfedern.