Wie viel ist bei den Überführungskosten abgedeckt?
Erleidet die versicherte Person außerhalb des Wohnorts (das kann auch im Ausland sein) einen tödlichen Unfall, können hohe Kosten für die Überführung des Leichnams entstehen. Den Transport, die bürokratischen Behördengänge etc. organisieren üblicherweise Bestattungsunternehmen. Die Kosten dafür müssen die Hinterbliebenen übernehmen.
Es ist daher ratsam, in der Unfallversicherung den Leistungsbaustein Unfallkosten oder Unfallkosten Plus einzuschließen bzw. auch Assistance-Leistungen versichert zu haben. Damit werden bei der ÖBV die Überführungskosten zum Wohnort in Österreich im Rahmen der Versicherungssumme rückerstattet.
Wenn Assistance-Leistungen mitversichert sind, kann bei einem tödlichen Unfall im Ausland auch die Bestattung im Ausland organisiert und die Kosten übernommen werden. Dadurch sind die Angehörigen diesbezüglich finanziell abgesichert.