Was ist ein Unfall?
Der Begriff Unfall ist in den Versicherungsbedingungen genau definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Bestimmte Ereignisse wie z.B. Ertrinken, Verbrennungen, Verrenkungen von Gliedern, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Bändern, Sehnen und Gelenkskapseln sowie Meniskusverletzungen und Achillessehnen gelten auch als Unfall.
Bei Krankheiten und Abnützungen handelt es sich um keinen Unfall.
Bei uns zählt auch das als Unfall:
- Unfälle nach Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Blitzschlag, Erfrierungen, Tierbisse
- Kinderlähmung, FSME und Borreliose
- Freizeit-Tauchunfälle bis zu 45 m Tiefe
- Einatmen von Gasen oder Dämpfen
- Unfälle nach bestimmten Bewusstseinsstörungen (Kreislaufkollaps, Ohnmacht, Blutdruckschwankungen, Sekundenschlaf etc.)